Gremien

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Elternvertretung

In jeder Klasse werden durch die Eltern zwei Elternvertretungen gewählt, die während ihrer „Amtszeit“ die Interessen und Wünsche der Kinder und der Eltern vertreten. Gewählt wird im Regelfall in der ersten und in der dritten Klasse. Zu diesen Elternabenden laden die Klassenleitungen ein. Sind Elternvertretungen gewählt worden laden künftig diese zu den Elternabenden ein; es sollten zwei pro Schuljahr stattfinden.

Gleichzeitig werden auch die Vertretungen für die Klassenkonferenzen gewählt. Bei den Konferenzen handelt es sich in erster Linie um die Zeugniskonferenz die in jedem Halbjahr (außer in Klasse 1, hier nur am Ende des 2. Halbjahres) stattfinden. Des Weiteren können Klassenkonferenzen einberufen werden, wenn:

  • ein Kind freiwillig ein Schuljahr zurücktreten möchte
  • ein Kind eine Klasse überspringen soll
  • für ein Kind Erziehungs- oder Ordnungsmaßnahmen festgelegt werden sollen

Wer kann gewählt werden?

Jedes Elternteil kann sich zur Wahl stellen. Unter besonderen Voraussetzungen gilt dies auch für Lebenspartner, die nicht Elternteil des Kindes sind ( Paragraf 91 Wahlen in Verbindung mit Paragraf 55 NSchG). Allerdings haben die Erziehungsberechtigten pro Kind nur eine Stimme, auch wenn beide anwesend sind.

Aufgaben der Elternvertretung

Zum einem gilt es die Interessen der Elternschaft und der Kinder zu vertreten. Die Schulleitung und die Klassenleitung haben mit den Elternvertretungen einen Ansprechpartner, wenn es allgemeine Probleme in der Klasse gibt. Die Aufgaben sind durch das NSchG festgeschrieben.

Der Landeselternrat (LER) beschreibt auf seiner Homepage wichtige Informationen für die Elternschaft. Hier geht es zum Landeselternrat Niedersachsen.

Schulvorstand

Der Schulvorstand entscheidet über alle wesentlichen Angelegenheiten der Schule. Er setzt sich gleichberechtigt aus Eltern und Lehrer:innen zusammen, den Vorsitz hat die Schulleitung. Die Eltern werden vom Schulelternrat gewählt, die Lehrer:innen vom Kollegium.

Der Schulvorstand regelt

  • Die Inanspruchnahme der den Schulen vom Kultusministerium eingeräumten Entscheidungsspielräume im Rahmen der Eigenverantwortlichkeit
  • Den Plan über die Verwendung der Haushaltsmittel
  • Die Ausgestaltung der Stundentafel
  • Anträge auf Genehmigung von Schulversuchen
  • Grundsätze über die Tätigkeit der pädagogischen Mitarbeiter der Schule
  • Grundsätze zur Durchführung von Projektwochen
  • Grundsätze für die Werbung und das Sponsoring an der Schule
  • Grundsätze für die jährliche Überprüfung der Arbeit an der Schule
  • Vorschläge für das Schulprogramm und die Schulordnung

Elternvertretung

In jeder Klasse werden durch die Eltern zwei Elternvertretungen gewählt, die während ihrer „Amtszeit“ die Interessen und Wünsche der Kinder und der Eltern vertreten. Gewählt wird im Regelfall in der ersten und in der dritten Klasse. Zu diesen Elternabenden laden die Klassenleitungen ein. Sind Elternvertretungen gewählt worden laden künftig diese zu den Elternabenden ein; es sollten zwei pro Schuljahr stattfinden.

Gleichzeitig werden auch die Vertretungen für die Klassenkonferenzen gewählt. Bei den Konferenzen handelt es sich in erster Linie um die Zeugniskonferenz die in jedem Halbjahr (außer in Klasse 1, hier nur am Ende des 2. Halbjahres) stattfinden. Des Weiteren können Klassenkonferenzen einberufen werden, wenn:

  • ein Kind freiwillig ein Schuljahr zurücktreten möchte
  • ein Kind eine Klasse überspringen soll
  • für ein Kind Erziehungs- oder Ordnungsmaßnahmen festgelegt werden sollen

Wer kann gewählt werden?

Jedes Elternteil kann sich zur Wahl stellen. Unter besonderen Voraussetzungen gilt dies auch für Lebenspartner, die nicht Elternteil des Kindes sind ( Paragraf 91 Wahlen in Verbindung mit Paragraf 55 NSchG). Allerdings haben die Erziehungsberechtigten pro Kind nur eine Stimme, auch wenn beide anwesend sind.

Aufgaben der Elternvertretung

Zum einem gilt es die Interessen der Elternschaft und der Kinder zu vertreten. Die Schulleitung und die Klassenleitung haben mit den Elternvertretungen einen Ansprechpartner, wenn es allgemeine Probleme in der Klasse gibt. Die Aufgaben sind durch das NSchG festgeschrieben.

Der Landeselternrat (LER) beschreibt auf seiner Homepage wichtige Informationen für die Elternschaft. Hier geht es zum Landeselternrat Niedersachsen.

Schulvorstand

Der Schulvorstand entscheidet über alle wesentlichen Angelegenheiten der Schule. Er setzt sich gleichberechtigt aus Eltern und Lehrer:innen zusammen, den Vorsitz hat die Schulleitung. Die Eltern werden vom Schulelternrat gewählt, die Lehrer:innen vom Kollegium.

Der Schulvorstand regelt

  • Die Inanspruchnahme der den Schulen vom Kultusministerium eingeräumten Entscheidungsspielräume im Rahmen der Eigenverantwortlichkeit
  • Den Plan über die Verwendung der Haushaltsmittel
  • Die Ausgestaltung der Stundentafel
  • Anträge auf Genehmigung von Schulversuchen
  • Grundsätze über die Tätigkeit der pädagogischen Mitarbeiter der Schule
  • Grundsätze zur Durchführung von Projektwochen
  • Grundsätze für die Werbung und das Sponsoring an der Schule
  • Grundsätze für die jährliche Überprüfung der Arbeit an der Schule
  • Vorschläge für das Schulprogramm und die Schulordnung